Corona Virus Info

Informationen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus in unserer Praxis ab dem 24.11.2021.

Liebe Patienten,

am 24.11.2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten.
Ab sofort gile eine Testpflicht für alle Personen die eine Praxis betreten. Also auch für Begleitpersonen von Patienten.
Einzige Ausnahme sind und bleiben die Patienten.
Ungeimpfte und ungetestete Personen haben weiterhin Zugang zu einer ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung.

Die Testpflicht gilt bei Geimpften oder Genesenen durch einen Antigentest (Schnelltest) auch zur Eigenanwendung ohne Überwachung als erfüllt. Ungeimpfte Begleitpersonen müssen einen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.

Bei Beratungstermine, an denen die Anwesenheit der Erziehungsebrechtigten notwendig ist, bitten wir Sie den Impfnachweis und/oder den Testnachweis mitzubringen.
Da ihre sowie die Gesundheit unseres Personals stets an erster Linie steht, haben wir einige Änderungen in den Praxisabläufen vorgenommen. Wir bitten sie stets pünktlich zu erscheinen und im Falle das ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, diesen mindestens 24 Stunden davor abzusagen.
Bei dem vereinbarten Termin erscheinen sie bitte immer alleine bzw. nur mit dem zu behandelnden Kind.
Das Tragen einer FFP-2 Maske ist Pflicht.

Bleiben sie gesund,
Dr.-medic Marius Corega